Dienstag, 26. März 2024

Parkplatz für Rücksichtslose

Parkplatz für Rücksichtslose

Rollstuhlfahrer Galonke und sein rücksichtsloser Nachbar Ragentien nahmen die Vorschrift sehr ernst und wechselten sich beim Parken regelmäßig ab.

Fotografiert in Berlin von Andreas Pronin

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6 Kommentare

  1. Zum „Parkplatz für Rücksichtslose“:
    Ich verstehe nicht, warum dieses Schild in der (Fehler-) Fundstücke-Liste auftaucht: sein Deutsch ist doch grammatisch und semantisch einwandfrei. Oder wird die hier mit einem Schmunzeln absichtlich indirekt ausgedrückte Botschaft im humorlosen (?) Norddeutschland nicht verstanden?

    • Es geht bei mir nicht immer nur um Rechtschreib- oder Grammatikfehler, sondern immer auch um den Zusammenhang. Und der ist hier insofern drollig, als das Schild rücksichtslosen Verkehrsteilnehmern das Recht einzuräumen scheint, hier zu parken.

      • Ah, verstanden. Wenn hier auch „drollige“ Formulierungen interessieren, fällt mir ein ähnliches Schild ein, das ich im Kurpark in Bad Wörishofen gesehen habe, auf dem – ungefähr – steht: „Rücksichtsvolle Parkbesucher fahren hier nicht Fahrrad, für die anderen ist es verboten.“ Vielleicht kann jemand es fotografieren und Ihnen zuschicken: ich kann es leider nicht, da ich von dort ca. 9000 km entfernt bin.

      • Also wenn ein „Kraftfahrer ordnungswidrig handelt“, dann wird ihm sicher nicht das „Recht eingeräumt“, auf dem Stellplatz zu parken. Ich nehme an, dass oberhalb des abgebildeten Schildes das Zusatzzeichen mit dem Rollstuhl und darüber das blaue Parkplatzzeichen angebracht ist. Wenn ich bei derartiger Konstellation einen offensichtlichen Falschparker antreffe, rufe ich ihm immer zu: „Geistige Behinderung gilt nicht!“

        • Das hatte ich übersehen, aber da haben Sie recht. Eine Begründung, dass hier „rücksichtslosen (und gleichzeitig) ordnungswidrig handelnden Kraftfahrern“ das Recht zu parken eingeräumt würde, klingt nicht logisch. Aufzählungskommas vor der Konjunktion „oder“ können zwar ebenfalls als „oder“ verstanden werden, aber ein Aufzählungskomma nach „oder“ kann nur als „und gleichzeitig“ interpretiert werden. Anders wäre es nach „oder beispielsweise“, dann könnte ein Aufzählungskomma auch wieder im Sinne einer Alternative verstanden werden, aber das steht ja nicht da. Rücksichtsloses Verhalten ist im gezeigten Schild also untrennbar mit ordnungswidrigem Verhalten verknüpft, und die obige Erklärung von Herrn Sick somit auch meiner Meinung nach nicht schlüssig.

  2. Herr Sick,
    ich würde „Gehbehinderten“ klein schreiben, um den Sinn dieses Schildes noch zu verstärken. Ein Bezug zum Kraftfahrer wäre dann gegeben.
    Viele Grüße, Gerhard Weitz

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