Mittwoch, 27. März 2024

E-Mail: Sinn und Nutzen der Betreffzeile

Die Erfinder der E-Mail haben die wunderbare Idee gehabt, jeder E-Mail eine sogenannte Betreffzeile zuzuweisen. Stellen Sie sich vor, so etwas hätte es im klassischen Briefverkehr bereits gegeben – ein Vermerk auf dem Umschlag, der den Inhalt des Schreibens bezeichnet: „Betrifft: Mahnung!“ oder „Betrifft: Beschwerde!“. Wie viel umständliches Öffnen von Briefumschlägen hätte man sich da sparen können! Die Betreffzeile macht es für den Empfänger leichter, die E-Mails in seinem elektronischen Postfach zu verwalten, sprich: Sie hilft ihm zu entscheiden, ob die Mail es überhaupt wert ist, geöffnet zu werden, oder ob sie nicht gleich gelöscht werden kann.

Den Schreibenden indes stellt die Betreffzeile bisweilen vor unlösbare Probleme. Denn er ist aufgefordert, seinen Worten eine Überschrift zu geben, den Kern seiner eigenen Mitteilung zu erfassen, die Quintessenz aus seinem Anliegen zu ziehen. Viele sind damit überfordert und schreiben einfach nur „Hallo“ oder gar nichts.

Das ist freilich kein Verbrechen, doch muss man angesichts der enormen Werbeflut, die heute elektronische Postfächer zu verstopfen pflegt, damit rechnen, dass eine E-Mail mit leerer Betreffzeile gar nicht erst geöffnet, sondern vom Empfänger ungelesen gelöscht wird.

(c) Bastian Sick 2005


Diese Kolumne ist auch in Bastian Sicks Buch „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod, Folge 2“ erschienen.


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