Frage eines Lesers: Der Begriff „Sanktion“ wird, so scheint es mir, für zwei sich widersprechende Tatbestände verwendet: Einmal im Sinne von „abmahnen/strafen“ und zum anderen im Sinne von „gutheißen“. Könnten Sie da mal etwas Licht ins Dunkel bringen und erklären, wie es zu so einer doppelten Bedeutung kommt? Klaus Dieter Stolz …
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