Donnerstag, 18. April 2024

Sanktion

Frage eines Lesers: Der Begriff „Sanktion“ wird, so scheint es mir, für zwei sich widersprechende Tatbestände verwendet: Einmal im Sinne von „abmahnen/strafen“ und zum anderen im Sinne von „gutheißen“. Könnten Sie da mal etwas Licht ins Dunkel bringen und erklären, wie es zu so einer doppelten Bedeutung kommt?

Klaus Dieter Stolz

 

Antwort des Zwiebelfischs: Sehr geehrter Herr Stolz, das Fremdwort Sanktion, im 18. Jahrhundert aus dem französischen Wortsanction entlehnt, welches wiederum auf das lateinische sanctio zurückgeht, hat die Bedeutung „Billigung, Bestätigung, Erteilung der Gesetzeskraft“. Dass darin das Wortsanctum (= heilig) anklingt, ist kein Zufall: Früher galten Gesetze oft als heilig – oder sollten zumindest als heilig angesehen werden. Mit einer Sanktion hat man es also immer dann zu tun, wenn eine Autorität (König, Papst, Regierung, Parlament) etwas bestätigt, billigt, für rechtmäßig oder gar zum Gesetz erklärt. Weil dies natürlich auch Zwangsmaßnahmen betreffen kann, hat das Wort „Sanktion“ noch eine zweite Bedeutung erlangt, die im scheinbaren (!) Widerspruch zur ersten steht. Aus der Billigung wurde die Bestrafung. Meistens wird es dann im Plural gebraucht. Man unterscheidet zwischen Sanktionen zur Bestrafung eines Staates und allgemeinen Sanktionen gegen ein bestimmtes Verhalten:

 

Kriegslüsterne Politiker fordern militärische Sanktionen gegen Schurkenstaaten; die Uno verhängt wirtschaftliche Sanktionen über ein Land; ein Unternehmen beschließt eine Reihe von Sanktionen, um einen Streik zu brechen; überall auf der Welt müssen Raucher mit immer drastischeren Sanktionen rechnen.

 

Das Verb „sanktionieren“ wird überwiegend in der ersten Bedeutung, also als „billigen, gutheißen, zum Gesetz erklären“, gebraucht. Wenn die USA Sanktionen über Kuba verhängen, heißt das nicht, dass sie Fidel Castros politischen Kurs sanktionieren – im Gegenteil.

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