Unterschriftleistender, Signateur?
Eine oft gestellte Frage lautet: Wie bezeichnet man die Person korrekt, die ein Dokument unterzeichnet? Ist es „der Unterzeichnende“, „der Unterzeichnete“ oder „der Unterzeichner“?
In juristischen Zusammenhängen ist häufig vom „Unterzeichnenden“ die Rede. So heißt es in Verträgen oft: „im Folgenden der Unterzeichnende genannt“. Diese Form wurde aus dem Präsenspartizip „unterzeichnend“ abgeleitet, gilt aber genau genommen nur in dem Moment des Unterschreibens. Ein Lesender ist man nur im Moment des Lesens, ein Leser hingegen auch dann noch, wenn man das Buch oder die Zeitung aus der Hand gelegt hat. Ein Unterzeichnender ist, wenn er den Stift zur Seite gelegt hat, streng genommen kein Unterzeichnender mehr, sondern ein Jetzt-schon-wieder-etwas-anderes-Machender, zum Beispiel ein Tintetrockenblasender oder ein Vertragweiterreichender, bestenfalls ein Soeben-unterzeichnet-Habender. Das sind jedoch partizipiale Spitzfindigkeiten, die nicht ausreichend sein dürften, um den Juristen den „Unterzeichnenden“ abzugewöhnen.
Der „Unterzeichnende“ ist immerhin noch besser als der „Unterzeichnete“, der nun wirklich irreführend ist. „Unterzeichnet“ ist am Ende nämlich nur das Schriftstück und keine der Personen, die es unterschrieben haben. Es sei denn, die Unterschrift wurde auf dem Unterarm oder einem anderen Körperteil eines der Beteiligten geleistet, dann wird dieser tatsächlich zum „Unterzeichneten“. So etwas ist gelegentlich bei Trägern von Gipsverbänden zu beobachten.
Die grammatisch eleganteste Form ist eine andere, nämlich „der Unterzeichner“ oder „die Unterzeichnerin“; denn Personenbezeichnungen, die sich aus einer Tätigkeit ableiteten, werden im Deutschen normalerweise durch Anhängen der Endung „-er“ oder „-erin“ an den Wortstamm gebildet. Aus dem Verb „schwimmen“ werden so der Schwimmer und die Schwimmerin, aus „arbeiten“ der Arbeiter und die Arbeiterin, aus „schreiben“ der Schreiber und die Schreiberin und aus „zeichnen“ der Zeichner und die Zeichnerin.
Uderzo, der Vater von Asterix und Obelix, ist schließlich ein Comiczeichner, kein Comiczeichnender oder gar ein Comiczeichneter. Für das Verb „unterzeichnen“ gilt dasselbe: die Personen, die diese Tätigkeit ausüben, sind schlicht und einfach der Unterzeichner und die Unterzeichnerin.
Wer einen förmlichen Brief verfasst, sollte indes davon Abstand nehmen, von sich selbst als dem „Unterzeichner“ oder dem „Unterzeichnenden“ zu sprechen. („Der Unterzeichner wird Sie in den nächsten Tagen telefonisch kontaktieren.“) Das klingt allzu gestelzt und letztlich abschreckend. Wer mit seinem eigenen guten Namen unterschreibt, darf sich selbst auch gern in der Ich-Form einbringen. Das macht den Brief persönlicher und anschaulicher.
Der/die „Unterzeichnete“ ist trotz der länglichen, gegenteiligen Ausführungen laut Duden absolut korrekt (versehen mit dem Vermerk „Amtssprache“).
Hmm … der Comiczeichner ist ja von Berufs wegen eben ein solcher … aber ich habe noch nie von hauptamtlichen Unterzeichnern gehört … es sei denn, man meint Richter, die das zumindest immer als abschließende Amtshandlung betreiben und somit die Gezeichneten hinter Schloss und Riegel bringen … hmm … müssten dann Richter nicht eher Zeichner heißen, wenn man ja eben nicht Unterzeichnete sondern GEzeichnete sagt? 😉
Einspruch, Euer Ehren!
Der Unterzeichnete steht für die unterzeichnet habende Person, würde man der Unterzeichner verwenden, dann wäre das Dokument im Moment des Lesens noch nicht unterschrieben, was aber nicht der Fall ist. Juristendeutsch mag speziell sein, aber falsch ist es selten.
Heike Denz
„2. Juli 2014 vor 13:16
Einspruch, Euer Ehren!
Der Unterzeichnete steht für die unterzeichnet habende Person, würde man der Unterzeichner verwenden, dann wäre das Dokument im Moment des Lesens noch nicht unterschrieben, was aber nicht der Fall ist. Juristendeutsch mag speziell sein, aber falsch ist es selten.“
Schlicht falsch, eine Person, welche die Unterschrift bereits geleistet hat ist kein Unterzeichneter sondern wird vom Unterzeichner zum „Unterzeichnet-Habender“. Unterzeichnet werden Dokumente, nicht Personen, ganz ähnlich dem landläufig oft falsch verwendeten „Evakuieren“.
Die Sprache allein – Intrinsisch – ist nicht immer selbsterklärend. Kombiniert mit der Etymologie – Wortstamm bzw. Geschichte – des zu erklärenden Wortes einer gegebenen Sprache werden die Chancen erhöht.
Das Rechtswesen, das wir in Europa bzw. auf der ganzen Welt gebrauchen ist bekanntlich eine Römische Schöpfung mit einer evolutiven Form.
So nehme nehme ich mal an, dass die Idee von einem schriftlichen Engagement eines Postulant an einer Sache aus dem Lateinischen Stammt, und über das zentralisierte Frankreich (Französisch) ins Deutsche gelang. Also aus „Le signataire“ nicht aber „Le signateur“ wurde leihweise das deutsche Pendant, ein Lehnwort oder Lehnübersetzung „der Unterzeichnender“ ins Deutsche gebracht. „Le signataire“ ist derjenige, der unterzeichnet hat und bleibt, bis der Ewigkeit.