Montag, 21. Oktober 2024

Ich würde Sie ja anzeigen, aber ich seh nix!

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4 Kommentare

  1. Die wenigsten wissen, dass Exhibitionismus wohl der einzige Straftatbestand im deutschen Recht ist, der sich ausschließlich an (oder wohl eher gegen) Männer richtet. In dem hier gezeigten Fall würde das Verfahren aber wohl spätestens vom Gericht wegen Geringfügigkeit eingestellt. 😉

    • Richtig, Mathias, deswegen gibt es im Sprachgebrauch aller Gendermache zum Trotz stets nur Exhibitionisten, aber nie Exhibitionistinnen. Die findet man dann bei Prominachrichten und in den einschlägigen Illustrierten auf den letzten Seiten. Straffrei!

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