Man kann sowohl einen Täter überführen als auch einen Leichnam. Der Unterschied liegt in der Betonung: Bedeutet das Verb „jemanden an einen anderen Ort bringen“, liegt die Betonung auf der Vorsilbe „über“.
Die Vergangenheitsformen lauten in diesem Falle:
Man führte den Schwerverletzten in ein Krankenhaus über. (Aktiv/Präteritum)
Er wurde in ein Krankenhaus übergeführt. (Passiv/Präteritum)
Man hat den Schwerverletzten in ein Krankenhaus übergeführt. (Aktiv/Perfekt)
Er ist in ein Krankenhaus übergeführt worden. (Passiv/ Perfekt)
Wird „überführen“ hingegen im Sinne von „den Beweis einer Schuld erbringen“ gebraucht, so liegt die Betonung stets auf der dritten Silbe. Die Vergangenheitsformen lauten hier:
Man überführte den Täter. (Aktiv/Präteritum)
Der Täter wurde überführt. (Passiv/Präteritum)
Man hat den Täter überführt. (Aktiv/Perfekt)
Der Täter ist überführt worden. (Passiv/Perfekt)
Die festen Formen der zweiten Bedeutung finden allerdings zunehmend Anwendung auf die erste Bedeutung. Der Duden erklärt es für zulässig, dass man auch bei der Überführung im Sinne eines Transportes die Formen „überführte“ (statt „führte über“) und „überführt“ (statt „übergeführt“) verwendet.
Ein Leichnam kann demnach also sowohl übergeführt als auch überführt werden. Die Betonung liegt in jedem Fall auf einem „ü“.