Samstag, 19. Oktober 2024

Teil (der/das)

Das Wort „Teil“ gibt es in zwei Bedeutungen, als männlichen Teil und als sächliches Teil. Während „der Teil“ immer als Untermenge eines Ganzen zu sehen ist, steht „das Teil“ für etwas Losgelöstes, für ein einzelnes Stück.

Der Teil (Teil eines Ganzen):

der Erdteil, der Landesteil, der Stadtteil, der Elternteil, der Bestandteil, der (vordere/hintere) Zugteil, der Mittelteil (z. B. mittlerer Abschnitt eines Buches)

Das Teil (loses Stück):

das Puzzleteil, das Ersatzteil, das Einzelteil, das Altenteil, das Oberteil, das Plastikteil, das Wrackteil

Das Wort „Wrackteil“ wird meistens sächlich gebraucht, wenn nämlich ein einzelnes Stück gemeint ist, das am Straßenrand liegt oder irgendwo an einen Strand gespült wird. „Wrackteil“ kann aber auch männlich gebraucht werden, wenn zum Beispiel der vordere oder der hintere Teil eines Wracks gemeint ist. Um es auf eine stark vereinfachte Formel zu bringen: 

Männliche Teile kann man erforschen, sächliche Teile kann man abtrennen, einbauen, anziehen oder wegwerfen.

Der Bedeutungsunterschied zwischen dem männlichen Teil und dem sächlichen Teil wird allerdings nicht bei allen Zusammensetzungen durchgehalten. So wird das Wort „Erbteil“ meistens mit sächlichem Artikel gebraucht, obwohl damit nicht irgendein Ding gemeint ist, das man in die Hand nehmen kann (auch wenn oft nicht viel mehr zu holen ist). Erbteil bedeutet Anteil vom Erbe, und das Wort „Anteil“ ist schließlich auch nicht sächlich. Die Juristen, die es mit der Sprache bekanntlich oft genauer nehmen als alle anderen, verwenden das Wort „Erbteil“ entsprechend mit männlichem Artikel. Im BGB heißt es „der Erbteil“.

Nach obiger Definition müssten auch die Wörter Körperteil, Vorderteil und Hinterteil männlich sein, da sie Teile eines Ganzen sind. Sie werden aber sehr häufig mit sächlichem Artikel gebraucht, das Wort „Hinterteil“ sogar fast ausschließlich. Obwohl es doch „der Hintern“ heißt. Offenbar wird „das Hinterteil“ nicht als Teil eines Ganzen verstanden, sondern losgelöst vom Rest des Körpers begutachtet. Möge sich jeder seinen Teil (nicht: sein Teil) dazu denken. 

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