Dienstag, 9. April 2024

Für Fußgeher

Schrittgehschwindigkeit ( Darmstadt, am Kongresszentrum) von Christine Busch 12.02.2014 WZ_wbNibSxF_f.jpg

Gefunden in Darmstadt, eingeschickt von Christine Busch

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3 Kommentare

  1. Max Martin Richter

    Mal von der Orthographieschwäche des Schildermachers abgesehen, ist diese Kombination der Schilder doch irgendwie völlig zweckfrei.
    Z 239 sagt ja aus, dass der Gehweg von anderem Verkehr (außer Fußgängerverkehr) nicht benutzt werden darf.
    Und dann gibt es noch den zweiten Absatz:
    „Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.“
    Das würde aber bedeuten, dass ein Schild mit „Baufahrzeuge frei“ angebracht sein müsste…
    Es stellt sich jetzt die Frage, was passiert, wenn Motorfahrzeuge durch diesen Bereich hindurchgeschoben werden. (Sehr spannend vor allem bei großen Lastkraftwagen.)

  2. Ich beantrage, diese Schreibweise in den Duden aufzunehmen. = Geschwindigkeit in Fußgängerzonen

  3. Warum? Ist doch durchaus sinnvoll, in der Baustellenausfahrt nur in Schrittgeschwindigkeit zu gehen, und nicht etwas zu rennen, wie leicht könnte man sonst unter die Räder kommen, oder über verschüttetes Baumaterial ausrutschen.

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