Dienstag, 9. April 2024

Einmal ist erlaubt!

Genuss von alkoholischen Getränken verboten, bei Wiederhandlung wird Anzeige erstattet_WZ (Netto-Markt in Magdeburg) (c) Christine Meinhard 14.06.2015_J3BaMefX_f
„Netto“-Markt in Magdeburg, eingesandt von Christine Meinhard

Zum nächsten Fundstück

Lesen Sie auch:

Die vermutlich schönste Eindeutschung des Wortes »Engagement«

3 Kommentare

  1. Was ist eine Wiederhandlung?
    Ach so, ein Geschäft, welches mit Wiedern handelt. Auf und wieder, immer nieder.
    Wo man winkt da lass Dich ruhig (!) nieder, böse Menschen haben keine Wieder! … nee, winken immer wieder!
    Jetzt hab ich’s, es ist ein Interpunktionsproblem:
    Bei, wie der Handlung, wird Anzeige erstattet.
    Aber, welche Anzeige ist eigentlich [(wobei eigentlich eigentlich überflüssig ist) obwohl: Wenn eigentlich eigentlich überflüssig ist, ist eigentlich dann eigentlich sowas wie Hochwasser…?] gemeint? Digital oder analog? LED? TFT?? Mit Fähnchen??? Oder etwa eine Zeitungsannonce??? Da hätte man/frau aber eigentlich (bitte nicht schon wieder!) auch Zeitungsanzeige schreiben können, oder? Ähm, die Anzeige wird erstattet, juhuu, jetzt hab ich’s aber wirklich:
    Man/frau bekommt sein Geld zurück, wenn man/frau eine Anzeige bei, wie der Handlung, also in der Nettofiliale aufgibt.
    Das ist allerdings wirklich schlechtes Deutsch und wäre mit einem alkoholischen Getränk und einem Genossen definitiv besser zu formulieren gewesen sein, dings…

    Mit freudischen Grüssen
    Ihr Kawodi

  2. Mir fällt dazu dann ganz spontan ein, dass ich aber wohl trinken darf, wenn ich es nicht als Genuß empfinde!

    Da wird dann auch keine Anzeige erstattet, wenn ich es wieder mache!

  3. Gehört in den ersten Satz überhaupt ein Komma?!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.