Mittwoch, 17. April 2024

Albtraum/Alptraum

Dieses Wort bereitet unzähligen Lehrern, Schülern, Redakteuren, Setzern und Korrekturlesern nicht nur Alpdrücken, sondern auch noch Albdrücken. Tatsächlich sind seit Verabschiedung der Rechtschreibreform beide Schreibweisen zulässig. Bis dahin, also bis zum 1. August 1998, durfte das Wort nur mit „p“ geschrieben werden. Das erschien vielen aber nicht logisch, es wurde immer wieder argumentiert, dass der Nachtmahr doch nichts mit den Alpen zu tun habe, sondern mit Alben. Womit natürlich nicht Schallplatten oder Fotoalben gemeint waren, sondern die germanischen Geister, die Alben (auch Elben, heute: Elfen), die ursprünglich als Naturgeister der Unterwelt oder als Zwerge angesehen wurden, später von der Kirche als Dämonen und Gehilfen des Teufels stigmatisiert wurden, die sich den Menschen im Schlaf auf die Brust setzen und damit den sogenannten Alpdruck verursachten. Wie der Traum darf auch der Druck nun sowohl mit „p“ als auch mit „b“ geschrieben werden.

Das Wort Alb oder Alp wurde später verdrängt von den Begriffen Elf und Elfe, die zunächst auch noch als bösartig galten und erst im 18. Jahrhundert und in der Romantik zu anmutigen, lieblichen Zauberwesen verklärt wurden. „Alb“ oder „Alp“ blieb nur noch in den Zusammensetzungen Alptraum und Alpdruck sowie im Namen des Zwergenkönigs Alberich erhalten.

Es ist fraglich, ob es eine kluge Entscheidung der Rechtschreibreformer war, beide Schreibweisen nebeneinander gelten zu lassen. Ein Teil der Deutschen hält die eine Form für richtig, ein anderer Teil die andere. Der Rest ist verunsichert und benutzt das Wort überhaubt – pardon: überhaupt nicht mehr.

Obwohl ich selbst mit der alten Schreibweise „Alptraum“ groß geworden bin und mich gut an sie gewöhnt hatte, halte ich es für vernünftig, eine Empfehlung zugunsten der neuen Schreibweise mit „b“ auszusprechen. So hält es auch der Duden. 

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