Donnerstag, 3. Oktober 2024

noch mal/nochmal

Lange Zeit durfte man „noch mal“ in zwei Wörtern schreiben, denn es handelt sich um die umgangssprachliche Verkürzung von „noch einmal“. Die neue deutsche Rechtschreibung erlaubt nun auch Zusammenschreibung: „nochmal“. Die Getrenntschreibung ist aber weiterhin zulässig. Die Wörter „nochmals“ und „nochmalig“ werden hingegen zusammengeschrieben. 

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