Samstag, 19. Oktober 2024

verwahren/verwehren

„Verwehren“ bedeutet verweigern, so kann man beispielsweise jemandem den Zutritt verwehren. Man kann sich auch gegen Vorwürfe wehren oder zur Wehr setzen, aber nicht verwehren.

Wenn aber ein Magazin schreibt, „Köhler fühlte sich offenbar bedrängt und verwehrte sich gegen den Vorwurf, er trage zur Politikverdrossenheit bei“, dann ist hier „verwahren“ gemeint; denn die Konstruktion „sich gegen etwas verwehren“ gibt es nicht.

Wer etwas mit aller Entschiedenheit zurückweist, der verwahrt sich dagegen, und er hat sich — im Perfekt — dagegen verwahrt.

Lesen Sie auch:

nackt / nackend / nackert / nackig

Foto: Angebot in Berlin-Charlottenburg, eingeschickt von Michael Gohlke Wenn es um den entkleideten Körper geht, …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert