Mittwoch, 17. April 2024

verwahren/verwehren

„Verwehren“ bedeutet verweigern, so kann man beispielsweise jemandem den Zutritt verwehren. Man kann sich auch gegen Vorwürfe wehren oder zur Wehr setzen, aber nicht verwehren.

Wenn aber ein Magazin schreibt, „Köhler fühlte sich offenbar bedrängt und verwehrte sich gegen den Vorwurf, er trage zur Politikverdrossenheit bei“, dann ist hier „verwahren“ gemeint; denn die Konstruktion „sich gegen etwas verwehren“ gibt es nicht.

Wer etwas mit aller Entschiedenheit zurückweist, der verwahrt sich dagegen, und er hat sich — im Perfekt — dagegen verwahrt.

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