Lange Zeit durfte man „noch mal“ in zwei Wörtern schreiben, denn es handelt sich um die umgangssprachliche Verkürzung von „noch einmal“. Die neue deutsche Rechtschreibung erlaubt nun auch Zusammenschreibung: „nochmal“. Die Getrenntschreibung ist aber weiterhin zulässig. Die Wörter „nochmals“ und „nochmalig“ werden hingegen zusammengeschrieben.
SchlagwörterRechtschreibreform Zusammen- und Getrenntschreibung
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