Die Verben „verwehren“ und „verwahren“ werden gern verwechselt. „Verwehren“ bedeutet verweigern, so kann man beispielsweise jemandem den Zutritt verwehren oder einem Angestellten den Urlaub verwehren. Man kann sich aber nicht „gegen etwas verwehren“, sondern nur gegen etwas wehren oder zur Wehr setzen. Wenn der „Spiegel“ schreibt, „Köhler fühlte sich offenbar bedrängt und verwehrte sich gegen den Vorwurf, er trage zur Politikverdrossenheit bei“, dann ist hier „verwahren“ gemeint; denn „verwahren“ bedeutet: etwas mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Er verwahrt sich gegen den Vorwurf, er verwahrte sich gegen den Vorwurf, er hat sich gegen den Vorwurf verwahrt. Die Konstruktion „sich gegen etwas verwehren“ gibt es nicht.
Eine dritte Form tauchte in einem Newsletter der Hypo-Vereinsbank zum 11.11. dieses Jahres auf: 36 Prozent der Deutschen würden sich der Teilnahme am Karneval „verwähren“, hieß es dort. Das erstaunt umso mehr, als man von einer Bank eigentlich erwarten darf, dass sie sich mit Währungen auskennt.
(c) Bastian Sick 2012