Entgegen einem unausrottbaren Volksglauben wird „erst mal“ in zwei Wörtern geschrieben, daran hat sich auch durch die Rechtschreibreform nichts geändert. Es handelt sich um die umgangssprachliche Verkürzung von „erst einmal“. Die Wörter erstmals und erstmalig werden hingegen zusammengeschrieben.
Siehe auch [noch mal/nochmal]