Mittwoch, 24. April 2024

weiter reichend/weitreichender

Fügungen aus Adjektiv und Partizip wie „weit reichend“, „tief greifend“, „viel versprechend“ können auf zwei Weisen gesteigert werden. Im Normalfall wird der erste Teil, also das Adjektiv, gesteigert. Die Getrenntschreibung bleibt dabei bestehen: weiter reichend, am weitesten reichend; tiefer greifend, am tiefsten greifend; mehr versprechend, am meisten versprechend.

Da viele solcher Fügungen jedoch als feste Begriffe aufgefasst werden, ist es zulässig, sie auf dem zweiten Teil, dem Partizip, zu steigern. Allerdings muss dann Zusammenschreibung erfolgen: eine weitreichendere Maßnahme, der vielversprechendste Vorschlag, die tiefgreifendste Reform.

Dies funktioniert aber nicht immer. Das am höchsten industrialisierte Land kann nicht das hochindustrialisierteste sein, und die am besten aussehende Kandidatin kann nicht als die gutaussehendste durchgehen. 

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