Über Behördensprache ist viel gestöhnt, gespottet und gelacht worden. Nicht zu Unrecht, wie diese Tafel beweist. Man braucht ein Jura-Studium, um zu verstehen, wofür der Freistaat Bayern hier haftet und wofür nicht.
Über Behördensprache ist viel gestöhnt, gespottet und gelacht worden. Nicht zu Unrecht, wie diese Tafel beweist. Man braucht ein Jura-Studium, um zu verstehen, wofür der Freistaat Bayern hier haftet und wofür nicht.
So what?
Der Direktor des Amtsgerichts hat doch bestimmt ein Jura-Studium absolviert 😉
Ich würde da nicht ohne meinen Anwalt parken!
Vielleicht wurde hier ja gar nicht versucht, der Öffentlichkeit etwas mitzuteilen, sondern vielmehr die steinzeitliche Tradition der Respektheischung mittels unverständlicher Äußerungen auf ein neues Niveau gehoben.
Im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) heißt es in § 23 Absatz 1: „Die Amtssprache ist deutsch.“ In den weiteren Absätzen wird für die Rechtsgültigkeit von Schriftstücken in einer fremden Sprache deren (unverzügliche) Vorlage einer Übersetzung verlangt.
Der Text der hier dargestellten Tafel ist allerdings nicht in einer fremden Sprache verfasst, sondern besteht zwar aus deutschen Wörtern, die aber nicht nach den Regeln der deutschen Sprache (hierfür sind die Juristen nämlich nicht zuständig!) zu deutschen Sätzen verknüpft sind. Somit kann man diesen Text also auch nicht als in deutscher Sprache verfasst bezeichnen – die treffende Bezeichnung ist m.E. „geschredderte Sprache“, aus der nicht hervorgeht, was damit gesagt werden soll. Man kann es allenfalls erahnen; trifft man damit aber nicht die Intention des Verfassers, liegt die Verantwortung dafür bei diesem, da er sich nicht vorschriftsmäßig – d.h. in deutscher Sprache – ausgedrückt hat.
So sehe ich es als Naturwissenschaftler (ich bin kein Jurist!).