Immer häufiger zuckten hierzulande die Leser zusammen, wenn sie in Zeitungstexten oder in Büchern plötzlich „hier zu Lande“ lasen. Und immer häufiger erreichten mich E-Mails mit der Frage: Ist das etwa richtig? Schreibt man hier zu Lande auseinander?
Bis zur Einführung der neuen Rechtschreibung im Jahre 1998 gab es hierzulande überhaupt kein Vertun: Das Adverb „hierzulande“ wurde als Einheit aufgefasst und folglich in einem Wort geschrieben. Niemand dachte bei „hierzulande“ an das „Land“, niemand legte beim Sprechen auf jedes der Bestandteile eine eigene Betonung.
Die Verfasser der Rechtschreibreform sahen dies seltsamerweise anders. Sie fassten die Fügung als Wortgruppe auf und ließen damit auch Getrenntschreibung zu: Seitdem ist neben „hierzulande“ auch die Schreibweise „hier zu Lande“ erlaubt. Was mag die Reformer nur darauf gebracht haben, in dem Adverb nicht eine Worteinheit, sondern eine Wortgruppe zu sehen? Unterschieden sie womöglich zwischen „hier zu Lande“ und „dort zu Lande“ oder gar zwischen „hier zu Lande“ und „dort zu Wasser“?
Zum Glück aber wurde damit die alte Zusammenschreibung nicht abgeschafft. Vielmehr sind beide Formen erlaubt, und in seiner aktuellen Ausgabe (2006) empfiehlt der Duden ausdrücklich die Zusammenschreibung. Denn so galt es früher, und so gilt es noch heutzutage. Und nicht „heut zu Tage“ – von diesem Wort gleicher Bauart haben die Reformer glücklicher-, aber inkonsequenterweise die Finger gelassen.