Dies dürfte manchen Wortklauber überraschen: postum und posthum bedeuten tatsächlich dasselbe! Und zwar „nach jemandes Tod erfolgt“ (zum Beispiel eine Auszeichnung) oder „nach jemandes Tod erschienen, nachgelassen“. Dass nur „posthum“ dies bedeutete, während „postum“ mit „nachträglich“ gleichzusetzen sei, ist ein Missverständnis. Die Form ohne „h“ ist die ältere. Sie wurde im 18. Jahrhundert aus dem lateinischen Wort „postumus“ abgeleitet, welches „zuletzt geboren, nach dem Tod des Vaters geboren“ bedeutet. Im Erbrecht gibt es den Begriff des Postumus, das ist der Spät- oder Nachgeborene.
Die Form mit „h“ ist eine Nebenform, die sich volksetymologisch an das lateinische Wort „humus“ (= Erde) und das davon abgeleitete „humare“ (= beerdigen; daher: exhumieren = wiederausgraben) anlehnt. Weil man durch Verknüpfung mit „Humus“ den Friedhofsgeruch förmlich riechen und sich somit die Bedeutung des Wortes postum besser merken konnte, schrieb man es vorzugsweise mit „h“. Diese volkstümliche Variante hat sich durchgesetzt und die lateinische Form stark zurückgedrängt.
Wer heute „postum“ statt „posthum“ schreibt, der begeht aber keinen Fehler. Denn der Friedhofshumus ist dem Wort erst nachträglich beigemischt worden, die „reine“ Form kommt ohne „h“ aus und wird auch ganz normal auf der ersten Silbe betont: Postum – wie Punktum.