Ist es eigentlich sinnvoll, dass in unseren Personalausweisen auf die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit „deutsch“ geantwortet wird? In den Reisepässen und Ausweisen anderer Nationen wird im entsprechenden Feld stets der Name des Landes angegeben. Deutschland oder deutsch – das ist hier die Frage. Wenn nicht gar etwas ganz anderes.
Frage eines Lesers auf Facebook: Sehr geehrter Herr Sick, wieso steht in deutschen Personalausweisen bei Staatsangehörigkeit „Deutsch“ und nicht BRD oder Deutschland? In Ausweisen anderer Nationalitäten steht meines Wissens auch Republik Frankreich, Great Britain usw. und nicht Französisch oder Englisch. Woran liegt das? Was ist hier der Fehler? Ist es eine völkerrechtliche Frage? Mike Kaufmann
Antwort des Zwiebelfischs: Sehr geehrter Herr Kaufmann! In der Tat spricht man von „deutscher Staatsangehörigkeit“, das ist gängige Praxis, auch wenn es grammatisch nicht ganz plausibel ist, die „Staatsangehörigkeit“ mit dem Adjektiv „deutsch“ zu versehen.
Die Staatsangehörigkeit ist eine Eigenschaft, und wie jede Eigenschaft kann sie unterschiedliche Qualitätsmerkmale haben: Sie kann zum Beispiel sehr alt sein oder auch ganz frisch, sie kann vererbt sein, mühsam erkämpft sein, sie kann lästig sein, teuer, nützlich oder ein endlich wahr gewordener Traum sein, sie kann gültig sein oder abgelaufen, aber dass sie deutsch oder französisch oder dänisch sein soll, ist streng genommen unlogisch. Wir, die Staatsangehörigen, sind es, die deutsch, französisch oder dänisch sind. Unsere Staatsangehörigkeit jedoch kann weder sprechen noch kochen noch feiern, sie kann nicht einmal Fußball spielen, insofern sollte sie sich in der Frage der Nationalität besser diskret zurückhalten.
Sie ist auch kein Land. Der Eintrag „Staatsangehörigkeit: Deutschland“ wäre grammatisch irreführend, denn eine Eigenschaft kann kein Land sein. Eine Eigenschaft kann zutreffend sein oder nicht. Die Antwort auf die Frage „Staatsangehörigkeit?“ sollte daher nicht „deutsch“ lauten, auch nicht „Deutschland“ oder „BRD“, sondern schlicht und einfach „Ja“ oder „Nein“, wie in „Ja, ich habe eine!“ oder „Nein, ich fühle mich zurzeit keinem Staat zugehörig“.
Auf dem britischen Personalausweis steht unter „Nationality“ nicht bloß „British“, sondern „British Citizen“, also britischer Bürger. Stünde bei uns statt „deutsch“ „deutscher Bürger“ oder „Bürger der Bundesrepublik Deutschland“, wäre die Sache keinesfalls klarer, denn die Auskunft „Meine Staatsangehörigkeit ist Bürger der Bundesrepublik Deutschland“ klingt so, als ginge es um eine dritte Person.
Vielleicht wurde „Staatsangehörigkeit: deutsch“ in Analogie zum „Familienstand“ gebildet, auf den man auch immer mit einem Adjektiv antwortet: ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwert. Wenn meine Staatsangehörigkeit tatsächlich „deutsch“ ist, weil ich zu Deutschland gehöre, dann muss meine Familienangehörigkeit „sicksch“ sein. Das kann nur kein Mensch aussprechen. Bei Ihnen fällt das leichter: Ihre Familienangehörigkeit ist kaufmännisch.
Was Ihre Staatsangehörigkeit betrifft, so empfehle ich Ihnen: Halten Sie sie in Ehren. Und behalten Sie sie im Auge! Nicht, dass sie hinter Ihrem Rücken plötzlich die Eigenschaft wechselt und Sie beim nächsten Blick auf ihren Personalausweis entsetzt feststellen müssen, dass dort steht „Staatsangehörigkeit: verheiratet“.
Sehr geehrter Herr Sick, mit Ihren Erläuterungen kann ich mich diesmal so gar nicht anfreunden. Zwar finde ich die eigentliche Antwortempfehlung „Staatsangehörigkeit = JA“ sehr clever und spitzfindig – sie hätte von mir sein können;-) Für den Gebrauch bei Ämtern und sonstigen die Staatsangehörigkeit erhebenden Stellen müsste aber m. E. spätestens beim zweiten Anlauf ein konkreterer Hinweis auf den Staat, dem ich mich zugehörig fühle oder dem ich zugeschlagen wurde, folgen. Da ich in der DDR geboren wurde, empfinde ich nach wie vor ein wenig Stolz darin, nunmehr die BRD (ugs. Deutschland) als den Staat anzugeben, dessen Bürger auch ich jetzt bin. Nicht im Traum wäre uns seinerzeit eingefallen, in derartigen Anmeldekästchen einmal BRD notieren zu dürfen. Aber auch z. B. hier eingebürgerte Türken müssten nach meinem Dafürhalten die Staatsangehörigkeit mit BRD, die Nationalität (der Geburt nach) aber mit „türkisch“ angeben – es sei denn, sie würden Letzteres lieber selbst mit „deutsch“ darstellen wollen. Gehen Sie ob meiner Einwände noch einmal in sich?
Mit freundlichen Grüßen
Heike Germo
Seit 3.10.1990 gibt es doch keine BRD mehr
Aber mein Stand kann auch nicht ledig sein … höchstens wackelig 😉
Staatsangehörigkeit: verheiratet – ist das nicht dasselbe wie er“ledig“t?
Hach, endlich mal eine ausnahmsweise gendermäßig den Frauen entgegenkommende Form, und schon basteln Sie ihr ein maskulines Schwänzlein hinzu 😉
Es heißt „verwitwet“, nicht „verwitwert“!
Ihre Ihnen dennoch meist sehr gewogene Leserin.
Diesen Beitrag kann man nun wirklich nicht ohne Widerspruch lassen. Abgesehen davon, dass hier allerhand geschrieben steht, was mit der gestellten Frage nichts zu tun hat, liegt doch in dem Begriff „Staatsangehörigkeit“ eindeutig die Frage, welchem Staat der Ausweisinhaber angehört. Die Antwort „deutsch“ auf diese Frage, wie sie in langer Tradition von deutschen Behörden auf deutsche Ausweise gedruckt wird, ist somit unlogisch und falsch. Worin liegt der Ursprung dieses Fehlers? Offenbar darin, dass manche Leute zwischen „Staatsangehörigkeit“ und „Nationalität“ nicht unterscheiden können und dieses Nichtwissen irgendwann in die Entwicklung der Ausweise eingeflossen ist. Richtig müsste es auf dem Ausweisformular heißen „Nationalität / Nationality / Nationalité“ und nicht „Staatsangehörigkeit / Nationality / Nationalité“. Dann wäre sowohl die Antwort „deutsch“ richtig und auch gleich der Übersetzungsfehler an dieser Stelle behoben.
Sehr geehrter Herr Wilhelm,
DANKE!
Die Antwort ist ganz einfach: Die Frage nach der Staatsangehörigkeit (sprich: Welchem Staat gehörst Du an?) wird ganz klar mit Deutschland beantwortet.
Aber es handelt sich hier wohl um den gleichen sich eingeschlichenen gesellschaftlichen ‚Fehler‘ wie ‚das gleiche‘ und ‚dasselbe‘. Aber das würde hier mal wieder das Thema verfehlen. ;o))
Beste Grüße
Hallo, in meinem alten, grauen PA steht: »Der Inhaber dieses Ausweises ist Deutscher.«
Auf der neuen Ausweiskarte steht »Staatsangehörigkeit deutsch«. Wurde damals noch die Abstammung dokumentiert?
Lieber Herr Sick, man könnte das Wort „Staatsangehörigkeit“ auch als Verkürzung der Frage „Welche Staatsangehörigkeit hat der Ausweisinhaber?“ deuten.
Könnte man nicht einfach schreiben „Staatszugehörigkeit“ und der Fall wäre erledigt?
Viele Grüße
Willi Hilbert
Die Frage ist, ob das überhaupt im Ausweis stehen muss. Bekommt jemand, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, überhaupt einen deutschen Personalausweis?
Ich sehe das wie Berthold Restle:
muss auf einem deutschen, englischen oder französischen Personalausweis überhaupt die Staatsangehörigkeit angegeben werden?
Wer bekommt denn diese IC der nicht die „richtige“ Staatsangehörigkeit hat?
Sehr geehrter Herr Sick,
obwohl ich ein Fan Ihrer Bücher bin, finde ich Ihre Antwort auf die Unterscheidung: >Staatsangehörigkeit – Nationalität< unbefriedigend. Auch wenn heute alles, was zu DDR-Zeiten im Deutschunterricht gelehrt wurde, arroganterweise als falsch eingeordnet wird (und ich spreche nicht von der falschen Ideologie) ist die Unterscheidung Nationalität und Staatsangehörigkeit m. E. (und nicht nur meines) fehlerhaft im Deutschen gehandhabt, in anderen Sprachen ist das eindeutiger.
Ich habe die Nationalität deutsch, aber meine Staatsangehörigkeit ist: BRD, wie das Wort Staatsangehörigkeit schon sagt, Angehöriger des Staates BRD. In den Lebensläufen erscheint dann als Staatsangehörigkeit fehlerhaft: deutsch. Ist "deutsch" neuerdings ein Staat, als Bezeichnung ein Adjektiv? Oder stammt das Ganze noch aus Kaisers Zeiten, da ja lange Zeit nach dem 2. Weltkrieg noch Deutsches Reich in den Reisepässen stand, sogar bis nach der Jahrtausendwende?
Mit freundlichen Grüßen
Frauke Merker
Ich bin auch der Meinung, dass man eine Staatsbürgerschaft im Ausweis dokumentieren muss, denn das Grundgesetz unterscheidet Menschen- und Bürgerrechte. Ich bin ein Mensch und weiblich, ich bin eine natürliche Person. Ich möchte mein Recht als deutscher Staatsbürger auch schriftlich vor Augen stehend: Staatsangehörigkeit: BRD, Nationalität: Deutsch. Oder muss ich erst nach dem Recht des Abstammungsprinzips einen anderen Ausweis beantragen? Die Deutschen sind doch sonst genauer!
Sie müssen den Staatsangehörigkeitsausweis auch Gelber Schein genannt beim Ausländeramt beantragen. Eine Staatsangehörigkeit BRD gibt es nicht da die BRD kein Staat ist sondern ein Wirtschaftsunternehmen mit Steuernummer eingetragen bei UPIK
Nationalität: deutsch, Staatsangehörigkeit: Deutschland. Alles andere ist doch nur spitzfindiger Unsinn.
Es gibt Schweizer, Österreicher usw., deren Nationalität deutsch ist, deren Staatsangehörigkeit aber nicht Deutschland ist
Warum wird überhaupt die Staatsangehörigkeit im Reisepass oder Personalausweis vermerkt, ist dieser doch eindeutig als Dokument des betreffenden Staates erkennbar.
Gibt es denn den Fall, dass jemand in seinem deutschen Reisepass oder eben Personalausweis eine andere Staatsangehörigkeit haben kann?
Hallo Herr Sick,
vielen Dank für Ihre interessanten und mit viel Witz und Ironie gewürzten Beiträge. Ihre Bücher sind lustig und lehrreich, was mir persönlich ein ganz besonderes Lesevergnügen bereitet.
Beim Thema Staatsangehörigkeit hatte ich auch immer meine Zweifel – ich habe oft Österreich geschrieben, weil ich ja dem österreichischen Staat angehöre, so habe ich es zumindest interpretiert.
Trotzdem lasse ich mich gerne eines Besseren belehren und werde also künftig österreichisch schreiben.